AGB

Der Warenhandel und das Abschließen von Verträgen über das Internet erlangt immer mehr an Bedeutung. Wer einen Onlineshop betreiben möchte oder Dienstleistungen über das Internet anbieten möchte, sollte die Vertragsbedingungen – die ordnungsgemäßen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – auf verständlicher Art und Weise für seine Kunden vorhalten. Obwohl kein Unternehmer verpflichtet ist, AGB aufzustellen, empfiehlt es sich trotzdem AGB festzulegen um die eigene Rechtssicherheit im elektronischen Rechtsverkehr zu gewährleisten. Ein Online-Business Betreiber kann mit vollständigen Informationen und entsprechenden Formulierungen dafür sorgen, dass seine Kunden bei der Geschäftsabwicklung mit ihm ausreichend informiert sind. Falsche Angaben in den AGB einer Website oder eines Onlineshops können Abmahnungen und hohe Kosten zur Folge haben. Durch richtige und vollständige AGB entsteht die Möglichkeit den gesetzlichen Rahmen voll auszuschöpfen.


Selbstverständlich variieren die AGB je nach Art des Unternehmens, der Art des Geschäftsangebots und den gesetzlichen Anforderungen in dem gewählten Markt. Es ist auf jeden Fall eine gute Idee, einen Rechtsberater oder Rechtsexperten zu konsultieren, bevor verbindliche AGB auf einer Website veröffentlicht werden. Um den Einstieg zu erleichtern, kann man die üblichen, sogenannten “AGB-Generator”, die man im Internet findet, zu Rate zu ziehen. Wichtig ist jedoch, dass der Generator an den Markt angepasst ist und die Tatsache, dass eine individuelle Rechtsberatung nicht umfassend und seriös durch ein automatisches Tool ersetzt werden kann.

 Die Strecken sind nur am Tag des Club-Events befahrbar. Der Teilnehmer verzichtet für sich und seine Rechtsnachfolger dem Veranstalter, den Gemeinden, den Grundstückseigentümern bzw. Wegeerhalter auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, Regressansprüchen und sonstigen Ansprüchen jeder Art, die auf allfällige bei der Teilnahme erlittenen Verletzungen oder Schäden sowie anderen zugefügten Verletzungen oder Schäden zurückgehen. Der Teilnehmer ist darüber informiert, dass vom Club/Veranstalter für solche Ersatzansprüche, auf deren Geltendmachung verzichtet wurde, auch keine Haftpflicht oder sonstige Versicherung abgeschlossen wurde. Der Teilnehmer bestätigt, dass zwischen ihm und dem Club / Veranstalter kein Konsumenten- und Unternehmensverhältnis besteht, weshalb die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes für diese Vereinbarung keine Anwendung finden. Bei Absage des Club-Events durch Unwetter oder anderen nicht vorhersehbaren Ereignissen, erfolgt keine Nenngeldrückerstattung. Die im Rahmen des MTB-Club-Events gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews sowie Ergebnislisten mit Teilnehmerdaten können von Presse, Funk und Fernsehen sowie Werbung ohne Vergütungsanspruch verwendet werden. Jeder Teilnehmer hat im eigenen Interesse zu sorgen, dass eine ausreichende Eigenversicherung vorhanden ist. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre haften die Eltern oder Erziehungsberechtigte durch Ihre Unterschrift. Es ist untersagt, Abfälle wegzuwerfen. Der Teilnehmer bestätigt ausdrücklich die Richtigkeit aller gemachten Angaben. Hinweis: Ihre Daten werden maschinell gespeichert. Reglement: Es gelten die Bestimmungen des Rad-Sport-Club-Hollabrunn. Die Strecke ist nicht gesperrt, die Einhaltung der StVO ist daher verpflichtend. Den Anordnungen von Exekutive, Feuerwehr, Ordnern ist Folge zu leisten. Die ganze Strecke ist durch Richtungspfeile und Absperrbänder deutlich markiert. Es besteht absolute Helmpflicht. Die Veranstaltung findet bei jeden Wetter statt. Die Strecke ist nur am Tag der Veranstaltung befahrbar. Es erfolgt keine Rückerstattung des Nenngeldes bei Absage oder Abbruch des Club-Laufes durch den Veranstalter. Mit der Unterschrift bist du automatisch Mitglied des RSC-Hollabrunn. RSC-Hollabrunn 2023